Chancenerhöhung
Die Studienplatzklage ist eine chancenerhöhende Maßnahme. Oftmals ist die Studienplatzklage überhaupt die einzige Chance, einen Studienplatz zu erhalten.
Je höher die Anzahl der verklagten Hochschulen ist, desto höher sind auch die Chancen auf eine Studienplatz. Ein gezieltes Rundschlagverfahren (Parallelklagen gegen mehrere Hochschulen) ist jedoch nicht immer ratsam, obgleich eine höhere Wahrscheinlichkeit auf einen Studienplatz besteht. Dies liegt darin begründet, dass die Erfolgschancen nicht linear zu den eingesetzten Kosten steigen. Viel wichtigter ist daher eine sorgfältige Auswahl der zu verklagenden Hochschule.
Kapazitätsmindernde Veränderungen im Bereich eines Studienganges einer Hochschule (zum Beispiel bei Lehrangebot, Stellenverlagerungen, Stellenauslagerungen und sonstigen relevanten hochschulpolitischen Entscheidungen) präferieren die zu verklagende Hochschule. Darin besteht unser Spezialwissen.
|