Das Sozialrecht

In der Bundesrepublik gibt es im Vergleich zu anderen Ländern ein engmaschiges soziales Netz mit komplexen gesetzlichen Regelungen. Nicht selten sind aber sozialversicherte Bürger gezwungen, den Rechtsweg zu bestreiten, um ihre Rechte geltend zu machen.

Für die erfolgreiche Geltendmachung von Rechten sind im Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwälte erforderlich. Das Sozialrecht ist in seiner ganzen Breite und bis ins Detail nicht mehr ohne ausreichende Spezialisierung beherrschbar. Ebenso wie die Sozial- und Verwaltungsgerichte zur Bildung spezieller Kammern übergegangen sind, hat sich unsere Kanzlei überwiegend auch dem Sozialrecht verschrieben.

Das Sozialrecht verändert sich wie kaum ein anderes Rechtsgebiet in immer kürzer werdenden Abständen. So werden beispielsweise mit der ab 01.01.2005 geltenden Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG-II) viele unbeantwortete Rechtsfragen aufgeworfen.




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