Das Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht zeigen wir unseren Mandanten nicht nur die rechtliche Bewertung eines Sachverhaltes, sondern geben auch Empfehlungen zur praktischen Umsetzung.

Das Arbeitsrecht selbst ist ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regelungen. Wir beraten und begleiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich des Individualarbeitsrechts. Dies betrifft alle Fragen, die sich von Anfang bis Ende des Arbeitsverhältnisses stellen können. So etwa bei:

- der Vertragsgestaltung,
- der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
  (zB auch Lohnfortzahlung im Krankheistfall),
- bei Streitigkeiten über das Direktionsrecht des Arbeitgebers
  (Zeit, Art und Ort der Arbeitsleistung),
- bei Abmahmungen,
- im Falle einer Kündigung/Kündigungsschutzklage,
- auf dem Gebiet der Abfindung und
- der Geltendmachung von Urlaubsansprüchen.

Die Aufzählung ist natürlich nicht abschließend.